
Beschreibung
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge muss jährlich eine
UVV BGV D29 Untersuchung durchgeführt werden.
Passend für folgende Fahrzeuge
Passend für alle Fahrzeuge
Weitere Informationen
Wussten Sie schon?
Für Fahrzeuge die Betriebsmittel des Unternehmens sind muss eine UVV BGV D29 durchgeführt werde. Wichtige Bestandteile sind:
- Warnwestenpflicht
- Ladungssicherung
- Fahrzeugprüfung durch Fahrpersonal
- Fahrzeugprüfüung durch Sachkundige
- mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen geprüft
- Dies hat nichts mit der Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 StVZO zu tun
- Befunde müssen vom Sachkundigen dokumentiert werden
- Alternativ können die Ergebnisse auch auf der Inspektionsrechung
dokumentiert werden.
Sie erhalten:
- Wir kümmern uns darum, dass Sie auf der sicheren Seite sind.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.